Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pictiva · Mobile-App und Web-App
Stand: 31. Juli 2026
Anbieter: Denny Hartmann, Einzelunternehmer, handelnd unter „Pictiva“, Wasserweg 12, 61137 Schöneck, Deutschland ·
E-Mail: info@pictiva.de
1. Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der unter der Marke Pictiva angebotenen mobilen Anwendungen, Web-Anwendungen und dazugehörigen digitalen Dienste (zusammen „Pictiva“). Sie gelten für Hosts, Gäste sowie sonstige Personen, die Funktionen von Pictiva nutzen.
(2) Vertragspartner für die von Pictiva selbst erbrachten Leistungen ist Denny Hartmann, handelnd unter „Pictiva“, Wasserweg 12, 61137 Schöneck, Deutschland („Pictiva“). Soweit ein App-Store für Erwerb, Abrechnung oder Lizenzierung als eigener Vertragspartner auftritt, gelten ergänzend dessen Bedingungen.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn Pictiva ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Begriffe und Nutzerrollen
(1) „Host“ ist die Person, die ein Event erstellt oder verwaltet. Bei einer Buchung durch ein Unternehmen ist das Unternehmen Vertragspartner; der handelnde Mitarbeiter ist dessen autorisierter Host beziehungsweise Administrator.
(2) „Gast“ ist eine eingeladene Person, die einem Event über einen QR-Code, Eventcode oder Freigabelink beitritt und insbesondere Fotos oder Videos („Eventmedien“) hochladen kann. Für die Gastnutzung ist grundsätzlich kein eigenes Benutzerkonto erforderlich.
(3) „Favoritenalbum“ ist die vom Host aus Eventmedien zusammengestellte Auswahl. Sie kann innerhalb des Events als Slideshow angezeigt und, sofern die jeweilige Funktion aktiviert ist, über einen Freigabelink mit Gästen geteilt werden.
(4) „Paket“ bezeichnet den jeweils gebuchten oder kostenlos bereitgestellten Funktions- und Leistungsumfang. Maßgeblich sind die unmittelbar vor Buchung oder Aktivierung angezeigten Merkmale, insbesondere Grenzen für Gäste, Dateien, Dateigrößen, Laufzeit, Nachbereitungszeitraum, Download, Wasserzeichen und Präsentationsfunktionen.
3. Nutzungsberechtigung und Minderjährige
(1) Ein Host muss mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Wer für ein Unternehmen handelt, versichert, zu der Buchung und Verwaltung des Events berechtigt zu sein.
(2) Gäste müssen für eine selbstständige Nutzung mindestens 16 Jahre alt sein. Minderjährige Gäste dürfen Pictiva nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung nutzen. Kinder unter 16 Jahren dürfen Eventmedien nicht selbstständig hochladen; der Upload kann durch eine berechtigte erwachsene Person erfolgen.
(3) Dass Minderjährige auf rechtmäßig erstellten Eventmedien abgebildet werden, ist hierdurch nicht generell ausgeschlossen. Der Host und der jeweils hochladende Gast müssen dabei die Rechte und das Wohl des Kindes sowie erforderliche Zustimmungen besonders beachten.
4. Vertragsschluss
(1) Kostenlose Nutzung. Der Vertrag über kostenlose Host-Funktionen kommt mit der Registrierung und Freischaltung des Host-Kontos zustande. Der Vertrag über die Gastnutzung kommt zustande, sobald der Gast diese AGB akzeptiert und einem Event beitritt beziehungsweise erstmals eine Gastfunktion nutzt.
(2) App-Store-Käufe. Kostenpflichtige Standardpakete werden derzeit über den Apple App Store oder Google Play erworben. Vertragsschluss, Zahlungsabwicklung, Belege, Erstattungswege und gegebenenfalls die Lizenzierung der App richten sich ergänzend nach den im jeweiligen Store angezeigten Bedingungen. Soweit Pictiva unmittelbarer Vertragspartner für die digitale Dienstleistung wird, nimmt Pictiva die Buchung spätestens durch Freischaltung des Pakets an.
(3) Direkte Geschäftskundenbuchung. Anfragen über Website oder E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots von Pictiva innerhalb der dort genannten Frist oder durch eine beiderseits bestätigte Auftragsbestätigung zustande.
(4) Eingabefehler sind vor Abgabe der Bestellung über die vom App-Store beziehungsweise im jeweiligen Bestellweg bereitgestellten Korrekturmöglichkeiten zu berichtigen.
5. Leistungsumfang von Pictiva
(1) Pictiva stellt eine digitale Plattform bereit, mit der ein Host ein Event anlegen, Gäste einladen, von Gästen hochgeladene Eventmedien ansehen, Favoriten auswählen, ein Favoritenalbum erstellen und dieses im vorgesehenen Umfang präsentieren oder teilen kann.
(2) Der Host sieht grundsätzlich alle in sein Event hochgeladenen Eventmedien. Ein Gast sieht grundsätzlich nur seine eigenen Uploads, solange der Host Eventmedien nicht über das Favoritenalbum oder eine andere ausdrücklich angebotene Freigabefunktion teilt.
(3) Die Slideshow kann in der Web-App oder, soweit technisch unterstützt, über die App und eine Cast-Funktion auf einem Bildschirm dargestellt werden. Pictiva schuldet keine Endgeräte, Bildschirme, Kameras, Internetverbindung, lokalen Netzwerke oder sonstige physische Eventausstattung.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Paket. Kostenlose Pakete können insbesondere Wasserzeichen, geringere Teilnehmer- oder Dateigrenzen und ausgeschlossene Downloadfunktionen enthalten, wenn dies vor Aktivierung transparent angezeigt wird.
(5) Pictiva ist kein dauerhafter Archivierungs- oder Backupdienst. Der Host ist dafür verantwortlich, gewünschte Eventmedien innerhalb der angezeigten Zugriffs- und Speicherfrist herunterzuladen und eigenständig zu sichern.
6. Benutzerkonto, Eventzugang und Sicherheit
(1) Registrierungsangaben müssen vollständig und richtig sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Der Host informiert Pictiva unverzüglich, wenn er einen Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten vermutet.
(2) QR-Codes, Eventcodes und Freigabelinks sind Zugangsmittel für den vorgesehenen Empfängerkreis. Der Host entscheidet, wem er sie zugänglich macht, und darf sie nicht öffentlich verbreiten, wenn das Event oder Album nur für einen begrenzten Personenkreis bestimmt ist.
(3) Der Host verwaltet Einladungen und Freigaben sorgfältig. Pictiva kann Zugangsmittel aus Sicherheitsgründen sperren oder erneuern, insbesondere bei Missbrauchsverdacht.
(4) Automatisierte Zugriffe, Umgehungen technischer Beschränkungen, Sicherheitsprüfungen ohne Erlaubnis, Scraping, Reverse Engineering außerhalb gesetzlicher Erlaubnisse sowie Störungen der Plattform sind untersagt.
7. Pflichten des Hosts
(1) Der Host ist für die rechtmäßige Organisation des Events, den eingeladenen Personenkreis, die Auswahl des Favoritenalbums, die Präsentation der Slideshow sowie die Weitergabe von Freigabelinks verantwortlich.
(2) Der Host informiert Gäste und sonstige Betroffene in angemessener Weise über Foto- und Videoaufnahmen, die Nutzung von Pictiva, die Sichtbarkeit für den Host, mögliche Präsentationen und Freigaben sowie die vorgesehene Speicherdauer. Er holt erforderliche Einwilligungen oder sonstige Berechtigungen ein.
(3) Der Host prüft vor der Aufnahme in das Favoritenalbum und vor jeder Präsentation oder Freigabe, ob die Verwendung nach den Umständen des Events zulässig und angemessen ist. Dies gilt besonders für Aufnahmen von Kindern, Beschäftigten, schutzbedürftigen Personen oder in privaten Situationen.
(4) Erhält der Host eine nachvollziehbare Bitte einer abgebildeten Person oder eines Rechteinhabers, ein Eventmedium nicht weiter zu zeigen oder zu teilen, prüft er die Anfrage unverzüglich und entfernt oder sperrt den Inhalt, soweit dies rechtlich geboten ist.
8. Pflichten der Gäste und Rechte an Eventmedien
(1) Ein Gast darf nur Eventmedien hochladen, die er selbst erstellt hat oder zu deren Upload und eventbezogener Verwendung er berechtigt ist. Er achtet insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, das Recht am eigenen Bild und Rechte von Veranstaltungsorten oder sonstigen Dritten.
(2) Mit dem Upload räumt der Gast Pictiva ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, auf den Zweck und die Dauer des konkreten Events begrenztes Recht ein, das Eventmedium technisch zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, zu komprimieren, in technisch erforderliche Formate umzuwandeln, Vorschaubilder zu erstellen und den jeweils berechtigten Nutzern anzuzeigen. Pictiva darf hierfür sorgfältig ausgewählte technische Dienstleister einsetzen.
(3) Der Gast gestattet dem Host im Rahmen des konkreten Events, das hochgeladene Eventmedium anzusehen, herunterzuladen, als Favorit auszuwählen, in einer Event-Slideshow vor dem vorgesehenen Teilnehmerkreis zu zeigen und über die dafür vorgesehene Albumfunktion mit eingeladenen Gästen zu teilen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer eigenen rechtlichen Grundlage.
(4) Die Rechte am Eventmedium verbleiben im Übrigen beim Gast oder dem jeweiligen Rechteinhaber. Pictiva verwendet Eventmedien nicht für eigene Werbung, öffentliche Referenzen oder zum Training generativer KI-Modelle, sofern nicht für einen konkreten Einzelfall eine separate ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.
(5) Nach einem Download durch den Host kann Pictiva die weitere Verwendung oder Löschung dieser Kopie nicht technisch kontrollieren. Der Host ist für jede weitere Nutzung außerhalb von Pictiva selbst verantwortlich.
9. Unzulässige Inhalte und Nutzungen
(1) Untersagt sind rechtswidrige Inhalte und Nutzungen. Hierzu gehören insbesondere Inhalte, die Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, sowie beleidigende, verleumderische, diskriminierende, bedrohende oder zu Straftaten anleitende Inhalte.
(2) Strikt untersagt sind Darstellungen sexualisierter Gewalt, sexuellen Missbrauchs oder sexueller Ausbeutung, insbesondere von Minderjährigen, heimlich erstellte intime Aufnahmen, nicht einvernehmlich verbreitete intime Inhalte sowie Inhalte, die Personen in konkreter Gefahr zeigen oder bringen.
(3) Ebenfalls untersagt sind Schadsoftware, manipulierte Dateien, Spam, massenhafte sachfremde Uploads, unbefugte Werbung, Identitätstäuschung sowie der Versuch, Paket-, Speicher-, Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen.
(4) Pictiva ist nicht für eine allgemeine Vorabkontrolle sämtlicher Eventmedien bestimmt. Die Verantwortung der Nutzer für ihre Inhalte bleibt hiervon unberührt.
10. Meldungen, Inhaltsmoderation und Maßnahmen
(1) Rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte können per E-Mail an info@pictiva.de gemeldet werden. Die Meldung soll das betroffene Eventmedium oder den Freigabelink möglichst genau bezeichnen, den Beanstandungsgrund erläutern und eine Kontaktmöglichkeit enthalten.
(2) Pictiva kann Meldungen, behördliche Hinweise, eigene Feststellungen und technische Sicherheitssignale prüfen. Je nach Art, Schwere, Häufigkeit und Verschulden kann Pictiva Inhalte sperren oder entfernen, Freigabelinks deaktivieren, Funktionen begrenzen, Uploads stoppen, Events oder Konten vorübergehend sperren oder den Vertrag außerordentlich beenden.
(3) Pictiva berücksichtigt bei Maßnahmen die Rechte und berechtigten Interessen aller Betroffenen. Soweit rechtlich zulässig und möglich, erhält der betroffene Nutzer eine nachvollziehbare Begründung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Vorabinformation kann unterbleiben, wenn sie gesetzlich untersagt ist, Ermittlungen gefährden oder die Sicherheit von Personen oder Systemen beeinträchtigen würde.
(4) Technische Prüfungen können insbesondere Dateityp, Dateigröße, Schadsoftware, ungewöhnliche Uploadmuster oder Sicherheitsrisiken betreffen. Soweit automatisierte Mittel eingesetzt werden, ersetzen sie bei rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Inhaltsentscheidungen grundsätzlich keine angemessene Einzelfallprüfung.
11. Favoritenalbum, Slideshow, Freigaben und Downloads
(1) Der Host entscheidet, welche Eventmedien in das Favoritenalbum aufgenommen werden. Die Markierung als Favorit ändert nicht die Rechteinhaberschaft.
(2) Eine Slideshow ist für den vom Host bestimmten Teilnehmerkreis vorgesehen. Der Host stellt sicher, dass Bildschirm, Cast-Verbindung und räumliche Präsentation nicht ungewollt für Außenstehende einsehbar sind.
(3) Ein Freigabelink darf nur an den vorgesehenen Empfängerkreis weitergegeben werden. Empfänger dürfen den Link oder die Eventmedien nicht ohne Berechtigung weiterverbreiten. Ein Link kann dennoch von Empfängern weitergegeben werden; der Host berücksichtigt dieses Risiko bei der Auswahl der Favoriten und Empfänger.
(4) Downloadmöglichkeiten richten sich nach dem Paket. Heruntergeladene Kopien werden durch die spätere Löschung bei Pictiva nicht gelöscht. Für ihre Speicherung, Sicherung, Weitergabe und Löschung ist der jeweilige Besitzer der Kopie verantwortlich.
12. Laufzeit, Speicherfristen und Löschung
(1) Nach Ende des Events beginnt ein 90-tägiger Nachbereitungs- und Speicherzeitraum. In diesem Zeitraum sind Uploads beendet oder können eingeschränkt sein; der Host kann weiterhin auf die Eventmedien zugreifen und die angebotenen Download- und Freigabefunktionen nutzen.
(2) Pictiva zeigt dem Host den maßgeblichen Löschzeitpunkt an und informiert ihn vor Ablauf der 90-tägigen Speicherfrist per E-Mail über die bevorstehende Löschung.
(3) Nach Ablauf der 90 Tage werden sämtliche dem Event zugeordneten hochgeladenen Fotos und Videos einschließlich Vorschaubildern und technisch erzeugten Medienkopien dauerhaft aus dem von Pictiva genutzten AWS-Speicher gelöscht. Gleichzeitig werden Favoritenzuordnungen, das Favoritenalbum und bestehende Freigabelinks gelöscht beziehungsweise deaktiviert.
(4) Eine Wiederherstellung der gelöschten Eventmedien durch Pictiva ist anschließend nicht mehr möglich. Zuvor vom Host oder von berechtigten Gästen heruntergeladene Dateien werden von der Löschung bei Pictiva nicht erfasst.
(5) Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Nachweisdaten können unabhängig von Eventmedien so lange gespeichert werden, wie dies zur Vertragsabwicklung, Rechtsverteidigung oder Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
13. Preise, Zahlung, Erstattungen und Widerruf
(1) Für App-Store-Käufe gilt der unmittelbar vor Abschluss im jeweiligen Store angezeigte Gesamtpreis einschließlich anfallender Umsatzsteuer. Die Zahlung wird über den jeweiligen Store abgewickelt.
(2) Bei unmittelbaren Verträgen mit Unternehmenskunden gelten die Preise und Zahlungsbedingungen des individuellen Angebots. Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind.
(3) Erstattungsanträge für über einen App-Store abgewickelte Zahlungen sind grundsätzlich über die dort vorgesehenen Verfahren einzureichen, soweit der Store die Zahlung oder Erstattung kontrolliert. Zwingende gesetzliche Mängel-, Erstattungs- und Verbraucherrechte gegenüber Pictiva bleiben unberührt.
(4) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss- oder Erlöschensgrund greift. Die jeweils erforderliche Widerrufsbelehrung wird im maßgeblichen Bestellweg gesondert bereitgestellt.
(5) Soll eine kostenpflichtige digitale Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt der jeweilige Bestellweg die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Aufforderung ein. Im Fall eines Widerrufs kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen erst nach vollständiger Leistung und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.
14. App-Lizenz und Bedingungen der App-Stores
(1) Pictiva räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die App auf eigenen oder kontrollierten kompatiblen Geräten bestimmungsgemäß zu nutzen. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
(2) Für Apps aus dem Apple App Store gilt ergänzend die von Apple bereitgestellte Standard-EULA, solange Pictiva in App Store Connect keine eigene EULA hinterlegt. Für Google Play gelten ergänzend die jeweils anwendbaren Google-Play-Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen zwingendes Recht und die für den Erwerb unabdingbaren Store-Regeln vor.
(3) Apple und Google sind nicht verantwortlich für Betrieb, Inhalte, Wartung oder Support des Pictiva-Dienstes, soweit nicht die Bedingungen des jeweiligen Stores ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Fragen, Beschwerden und Ansprüche zur Pictiva-Leistung sind an Pictiva zu richten.
(4) Der Nutzer beachtet bei Verwendung der App die anwendbaren Bedingungen seines App-Stores, Betriebssystems, Mobilfunk- oder Internetanbieters sowie verwendeter Cast- oder Endgeräte.
15. Verfügbarkeit, Wartung, Aktualisierungen und Änderungen
(1) Pictiva bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, sofern nicht individuell ein bestimmtes Service-Level vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Kommunikationsnetzen, App-Stores, Cloud- oder Cast-Diensten oder höhere Gewalt entstehen.
(2) Planbare wesentliche Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt und angekündigt, dass laufende Events möglichst wenig beeinträchtigt werden.
(3) Pictiva stellt Verbrauchern die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen im gesetzlich geschuldeten Zeitraum bereit und informiert über deren Verfügbarkeit. Nutzer sollen angebotene sicherheitsrelevante Aktualisierungen zeitnah installieren.
(4) Pictiva kann Funktionen aus triftigen Gründen ändern, etwa zur Verbesserung, Sicherheit, Fehlerbehebung, Anpassung an Rechtsänderungen oder technische Umgebungen. Bei laufenden Verbraucherverträgen erfolgen Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen. Mehr als geringfügig nachteilige Änderungen werden auf einem dauerhaften Datenträger erläutert; gesetzliche Kündigungs- oder Abhilferechte bleiben bestehen.
16. Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen, insbesondere zu Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Abhilferechten bei Mängeln.
(2) Bei Unternehmenskunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit das individuelle Angebot oder eine wirksame gesonderte Vereinbarung nichts Abweichendes regelt.
(3) Eine Störung, die ausschließlich aus der technischen Umgebung des Nutzers, fehlender Internetverbindung, einem nicht unterstützten Gerät oder einer nicht installierten bereitgestellten Aktualisierung entsteht, ist Pictiva nicht zuzurechnen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
17. Haftung
(1) Pictiva haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften für digitale Produkte, bleibt unberührt.
(4) Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pictiva.
(5) Der Hinweis, Eventmedien rechtzeitig herunterzuladen, beschränkt keine zwingenden Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Bei der Schadensbewertung kann jedoch berücksichtigt werden, ob eine zumutbare und ausdrücklich angebotene Sicherungsmöglichkeit schuldhaft nicht genutzt wurde.
18. Verantwortlichkeit und Freistellung bei Unternehmern
(1) Ein Unternehmenskunde stellt Pictiva von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm oder seinen autorisierten Nutzern schuldhaft verursachten rechtswidrigen Nutzung, unzulässigen Freigabe oder Verletzung dieser AGB beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Pictiva informiert den Unternehmenskunden unverzüglich über den Anspruch und ermöglicht ihm, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen. Pictiva erkennt Ansprüche nicht ohne angemessene Abstimmung an, sofern dadurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
(3) Die vorstehende Freistellung gilt nicht für Verbraucher und nicht, soweit Pictiva den Anspruch selbst verursacht oder mitverursacht hat.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Pictiva ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und den ergänzenden Datenschutzhinweisen im Event- und Uploadprozess.
(2) Soweit ein Unternehmenskunde für Eventmedien datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist und Pictiva diese Daten in seinem Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Unternehmenskunde stellt die hierfür erforderlichen Angaben bereit und beachtet seine eigenen Informations- und Rechtsgrundlagenpflichten.
(3) Die AGB ersetzen weder einen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag noch Einwilligungen oder Datenschutzhinweise des Hosts gegenüber Gästen, Beschäftigten oder abgebildeten Personen.
20. Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung
(1) Ein Vertrag über ein einzelnes kostenpflichtiges Event endet mit Ablauf der 90-tägigen Speicherfrist nach Ende des Events, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gesetzliche Gewährleistungs-, Abrechnungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(2) Ein unentgeltliches, auf unbestimmte Zeit geführtes Host-Konto kann vom Nutzer jederzeit über die angebotene Kontofunktion oder in Textform gekündigt werden. Pictiva kann ein solches Konto mit angemessener Frist kündigen, sofern keine laufenden kostenpflichtigen Events entgegenstehen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder wiederholten Rechtsverletzungen, gefährlichen Inhalten, Zahlungsmissbrauch, Angriffen auf die Plattform oder erheblicher Gefährdung anderer Personen vor.
(4) Soweit eine mildere Maßnahme ausreicht, beschränkt Pictiva die Maßnahme auf Inhalte, Funktionen, Events oder den erforderlichen Zeitraum. Eventmedien werden bei einer Sperrung nur dann sofort gelöscht, wenn dies rechtlich geboten oder zur Abwehr erheblicher Gefahren erforderlich ist; ansonsten gelten die angezeigten Speicher- und Abwicklungsregeln.
21. Änderungen dieser AGB
(1) Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung dieser AGB.
(2) Bei laufenden Vertragsverhältnissen kann Pictiva Änderungen vorschlagen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage, Sicherheitsanforderungen, technischer Abläufe oder des angebotenen Funktionsumfangs, und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Nutzers verschoben wird.
(3) Erforderliche Zustimmungen werden ausdrücklich eingeholt. Soweit eine Änderung ausnahmsweise gesetzlich ohne ausdrückliche Zustimmung zulässig ist, informiert Pictiva rechtzeitig und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Inhalt, Zeitpunkt, Grund und bestehende Kündigungs- oder Widerspruchsrechte.
22. Verbraucherstreitbeilegung
(1) Pictiva ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Pictiva ausschließlicher Gerichtsstand. Pictiva bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. § 139 BGB wird im Verhältnis zu Unternehmern abbedungen.